Sterbefall

Nach einen Sterbefall sind eine Reihe von Behördenwegen erforderlich:

Für die Beurkundung des Todes beim zuständigen Standesamt benötigen Sie:

 Anzeige des Todes ausgestellt vom diensthabenden Gemeindearzt
 Geburtsurkunde
 bei aufrechter Ehe: Heiratsurkunde
 bei Familienstand verwitwet: die Sterbeurkunde bzw. die Abschrift aus  dem Sterbebuch des Ehepartners
  bei Familienstand geschieden: Scheidungsurteil mit Bestätigung der Rechtskraft
  Staatsbürgerschaftsnachweis
 Meldebestätigung bzw. Meldezettel (Nachweis des Hauptwohnsitzes)
 Nachweis des akademischen Grades oder Ingenieurstitels

Vom zuständigen Standesamt, in dem der Todesfall eingetreten ist, erhalten Sie:


 Abschrift aus dem Sterbebuch (€ 9,50)
 Todesbestätigung

Vom Standesamt werden folgende Behörden verständigt:

 die Krankenkasse
 das Meldeamt
 das Führerscheinreferat

Von den Angehörigen sind zu verständigen:

Die zuständige Pensionsversicherungsanstalt ist unter Vorlage der Todesbestätigung zu benachrichtigen. Bei der Pensions- bzw. Sozialversicherungsanstalt kann eine Witwer-/Witwenpension bzw. eine Waisenpension beantragt werden. Kontaktadressen der Pensionsversicherungsanstalten finden Sie unter www.sozialversicherung.at.
Weiteres sind zu benachrichtigen: Versicherungen, GIS, Kirchenbeitragsstelle, Vereinigung (z.B. Gewerkschaft, Kammern, private Vereine), Geldinstitut, etc.

Beim Finanzamt, Lohnsteuerstelle, kann die Person, die für die Begräbniskosten aufgekommen ist, einen Antrag auf außergewöhnliche Belastung stellen, wenn diese im Nachlass keine Deckung finden.

Online Formulare

Sterbeurkunde - Ausstellung
Sterbeurkunde (international) - Ausstellung
Abschrift aus dem Sterbebuch - Ausstellung

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden.

Kosten:

Antrag mündlich (telefonisch oder persönlich): gebührenfrei
Antrag schriftlich: € 14,30 Bundesgebühr
Ausstellung der Urkunde: € 9,50

 

Städtischer Friedhof Neusiedl am See

Friedhofsverwaltung:
Frau Vizebürgermeisterin Monika Rupp
Auskunft: Margit Nestlinger Tel. 2300-326

    Urnenhain: Einmaliger Baukostenzuschuss für eine "Urnen-Nische" (bis zu 4 Urnen) € 875,-

  • Benützungsgebühr für 10 Jahre   €  75,-

 

  • Grabstellengebühren für 10 Jahre
  • einfaches Grab                  € 142,-
  • doppeltes Grab                  € 283,-
  • einfache Gruft (2 Särge)    € 509,-
  • doppelte Gruft (4 Särge)    € 727,-