Sterbefall
Nach einen Sterbefall sind eine Reihe von Behördenwegen erforderlich:
Für die Beurkundung des Todes beim zuständigen Standesamt benötigen Sie:
Anzeige des Todes ausgestellt vom diensthabenden Gemeindearzt
Geburtsurkunde
bei aufrechter Ehe: Heiratsurkunde
bei Familienstand verwitwet: die Sterbeurkunde bzw. die Abschrift aus dem Sterbebuch des Ehepartners
bei Familienstand geschieden: Scheidungsurteil mit Bestätigung der Rechtskraft
Staatsbürgerschaftsnachweis
Meldebestätigung bzw. Meldezettel (Nachweis des Hauptwohnsitzes)
Nachweis des akademischen Grades oder Ingenieurstitels
Vom zuständigen Standesamt, in dem der Todesfall eingetreten ist, erhalten Sie:
Abschrift aus dem Sterbebuch (€
9,50)
Todesbestätigung
Vom Standesamt werden folgende Behörden verständigt:
die Krankenkasse
das Meldeamt
das Führerscheinreferat
Von den Angehörigen sind zu verständigen:
Die zuständige Pensionsversicherungsanstalt ist unter Vorlage der Todesbestätigung zu benachrichtigen. Bei der Pensions- bzw. Sozialversicherungsanstalt kann eine Witwer-/Witwenpension bzw. eine Waisenpension beantragt werden. Kontaktadressen der Pensionsversicherungsanstalten finden Sie unter www.sozialversicherung.at.
Weiteres sind zu benachrichtigen: Versicherungen, GIS, Kirchenbeitragsstelle, Vereinigung (z.B. Gewerkschaft, Kammern, private Vereine), Geldinstitut, etc.
Beim Finanzamt, Lohnsteuerstelle, kann die Person, die für die Begräbniskosten aufgekommen ist, einen Antrag auf außergewöhnliche Belastung stellen, wenn diese im Nachlass keine Deckung finden.
Online Formulare
Sterbeurkunde - Ausstellung
Sterbeurkunde (international) - Ausstellung
Abschrift aus dem Sterbebuch - Ausstellung
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden.
Kosten:
| Antrag mündlich (telefonisch oder persönlich): | gebührenfrei |
| Antrag schriftlich: | € 14,30 Bundesgebühr |
| Ausstellung der Urkunde: | € 9,50 |
Städtischer Friedhof Neusiedl am See
Urnenhain: Einmaliger Baukostenzuschuss für eine "Urnen-Nische" (bis zu 4 Urnen) € 875,-