Was ist die Amtssignatur?
Die Amtssignatur ist die Signatur
(=Unterschrift) einer Behörde. Sie
dient der erleichterten
Erkennbarkeit der Herkunft eines
Dokument von einem Auftraggeber des
öffentlichen Bereichs, also
beispielsweise einer Gemeinde. Sie
darf ausschließlich von Behörden bei
der elektronischen Unterzeichnung
und bei der Ausfertigung der von
ihnen erzeugten Dokumente verwendet
werden. Ein auf Papier ausgedrucktes
mit einer Amtssignatur versehenes
elektronisches Dokument einer
Behörde hat gemäß § 20
E-Government-Gesetz die Beweiskraft
einer öffentlichen Urkunde.
Wie sieht eine Amtssignatur
aus?
Der Gesetzgeber normiert in § 19
E-Government-Gesetz drei
verpflichtende Merkmale für die
Amtssignatur:
♦ Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1
E-GovG)
♦ Hinweis im Dokument „Dieses
Dokument wurde amtssigniert“ (gemäß
§ 19 Abs. 3 E-GovG)
♦ Prüfinformation der
elektronischen Signatur (gemäß § 20
E-GovG)
Für das Aussehen der Amtssignatur gibt
es keine verbindliche Regelungen. Um
eine hohe Akzeptanz zu erreichen und
zur besseren Erkennbarkeit wird in
der Visualisierung ein möglichst
einheitliches Erscheinungsbild der
Amtssignatur empfohlen.
Die Gemeinde fasst deshalb die
Merkmale der Amtssignatur in einem
Signaturblock zusammen,
der beispielhaft folgendermaßen
aussieht
Wie sieht die Bildmarke der Stadtgemeinde Neusiedl am
See aus?
Die grafische Gestaltung der Bildmarke
obliegt der jeweiligen Behörde. Aus
Bürgersicht ist es aber
empfehlenswert, dass sich Behörden
beim Erstellen der Bildmarke an
einem einheitlichen Design
orientieren. Die Stadtgemeinde
Neusiedl am See verwendet deshalb
folgende Darstellung als Bildmarke
für die Amtssignatur.

§ 19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass
die Behörden ihre Bildmarke im
Internet gesichert zu
veröffentlichen haben.
Hier gelangen Sie zur
gesicherten Veröffentlichung der
Bildmarke:
Amtssignierte
Veröffentlichung der Bildmarke der
Stadtgemeinde Neusiedl am See
Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?
Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine
einfache Möglichkeit zu geben, um
die Echtheit einer auf einem
Dokument aufgebrachten Amtssignatur
leicht überprüfen zu können, stellt
der Bund über die Rundfunk- und
Telekom-Regulierungs GmbH ein
kostenloses Prüfservice zur
Verfügung. Dieses erreichen Sie über
folgende Internet-Adresse:
www.signaturpruefung.gv.at
www.buergerkarte.at/signature-verification/
Wenn Sie die Echtheit einer mit der
Amtssignatur versehenen
elektronischen Erledigung einer
Behörde überprüfen möchten, rufen
Sie diese Internet-Adresse auf und
laden anschließend das zu prüfende
Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt
Ihnen dann an, ob es sich um eine
gültige Amtssignatur handelt.
Wie kann ich die Amtssignatur auf
einem Ausdruck einer amtssignierten
Erledigung überprüfen?
Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob
es sich beim Ausdruck tatsächlich um
eine Erledigung der Gemeinde
handelt, müssen Sie den
vollständigen Ausdruck bei der
Gemeinde vorlegen. Dies kann auf
folgende Arten erfolgen:
♦ Persönlich
♦ Per E-Mail (mit einem Scan des
Ausdruckes als Beilage)
an:
rathaus@neusiedlamsee.at
♦ Per Fax: 02167-2300-322
♦ Postalisch (mit dem Original
oder einer Kopie des Ausdrucks)
an: Stadtgemeinde Neusiedl am See,
Hauptplatz 1, 7100 Neusiedl am See