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START IN DEN FASCHING

Der Fasching hat am 11.11. begonnen und die Veranstaltungen starten
wie jedes Jahr im Jänner.
Ein buntes Faschings-Programm wartet auch 2012 auf Sie.
Im Februar...
03.02. um 15.00 Uhr - Faschingskränzchen
Seniorenbund, Mauth
03.02. um 19.30 Uhr - Frauenfasching der KFB,
Pfarrheim
04.02. um 20.30 Uhr - Ball der Wirtschaft,
Seerestaurant
19.02. um 14.00 Uhr - Faschingsumzug entlang der
Hauptstraße
21.02. um 10.00 Uhr - Faschingsparty der kath.
Jugend am Hauptplatz
IHRE MEINUNG IST GEFRAGT...

Die Bürgerservicestelle im Rathaus Neusiedl am See wurde vor einem
Jahr gegründet und deshalb möchten wir Sie nun fragen, wie zufrieden
Sie mit unserem Angebot sind.
Sie erhalten den Fragebogen demnächst zugestellt, können sich diesen
auch in der Bürgerservicestelle abholen oder
hier abrufen. Bitte
nehmen Sie sich kurz Zeit und beantworten Sie uns ein paar Fragen,
die ausschließlich die BÜRGERSERVICESTELLE (nicht
das gesamte Gemeindeamt) betreffen. Lassen Sie uns
den ausgefüllten Fragebogen bitte bis Ende Februar zukommen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
GIRLS DAY 2012

Mädchen entscheiden sich bei ihrer Berufswahl immer noch sehr häufig
für „typisch weibliche“ Berufsfelder und Studienfächer. Der Girlsday
bietet Einblicke in unterschiedlichste Berufsfelder, dient als
Orientierungshilfe und trägt dazu bei, die Lebens- und
Berufswahlperspektiven von Mädchen zu erweitern. Zielgruppe sind die
3.&4. Klassen der Haupt- und Mittelschulen sowie des Gymnasiums.
Neusiedl am See ist heuer auch aktiv beim Girlsday dabei, wenn ihr
einen Tag (am 26. April 2012 von 9.00-13.00 Uhr) beim Arbeiten am
Bauhof der Stadtgemeinde hineinschnuppern möchtet (begleitet von
einer Mentorin), meldet Euch bis 24.02.2012 unter folgender Adresse
an:
www.girlsday-burgenland.at
Wir freuen uns auf Euch!
DAS WAR DER 3. GENERATIONENSTAMMTISCH

Unter dem Motto "Spiele im Laufe der Zeit" trafen sich 21 Personen
zum 3. Generationenstammtisch. Es wurden einige Spiele vorgestellt
und ein paar auch gleich ausprobiert. Auch ein
Generationentischfußballmatch wurde gespielt, bei dem die Jugend die
"Älteren" besiegte.
Der Termin für den 4. Generationenstammtisch wurde für Anfang April
fixiert, das Thema wird noch bekannt gegeben.

FIGURENTHEATER
Im Mittelpunkt der Arbeit des Karin Schäfer Figuren Theaters steht
das visuelle Theater, eine Form, bei der nicht
in erster Linie der Text sondern das Bild im Vordergrund steht.
Ausgehend von den klassischen Techniken des Puppenspiels und des
Figurentheaters entstehen dabei in einem genreübergreifenden Ansatz
in Kombination
mit Musik, Video, Bewegungstheater und bildender Kunst neue
theatrale Formen und Erzählweisen die unabhängig von Herkunft,
Bildung und kulturellem Background verständlich sind. "Aufbauend auf
unserer Arbeit mit Jugendlichen werden wir mit Schülern/innen der
Partnerschulen Gymnasium und Pannoneum eine Inszenierung erarbeiten,
die nach der Premiere im April 2012 auch im Rahmen des
Internationalen Figurentheaterfestivals PannOpticum in Neusiedl am
See zu sehen sein werden", so Karin Schäfer.

ALTLASTENBEITRAGSBEFREIUNG

Mit Wirkung 1.1.2012 wurde der Altlastensanierungsbeitrag von 8,00
Euro auf 9,20 Euro angehoben. Seit 1. April 2011 werden aber
Abbruchabfälle von Gebäuden, die vor 1955 errichtet wurden, im
Ausmaß von 200 Tonnen vom Altlastensanierungsbeitrag befreit. Mit
der ALSAG Befreiung für Abbruchabfälle soll ein Anreiz geboten
werden, dass in Ortskernen vieler Gemeinden Grundstücke mit alten
Gebäuden neu bebaut und nicht neue Grundstücke außerhalb des
Ortskerns erschlossen werden.
Lesen Sie hier mehr...
HEIZKOSTENZUSCHUSS

Ab sofort kann der Heizkostenzuschuss des Landes im Gemeindeamt
(Bürgerservicestelle) beantragt werden. Bei Erfüllung der Kriterien
erhalten Sie 140,-- Euro.
Der Heizkostenzuschuss inkl. Stromkostenzuschuss
kann nur 1 x pro Haushalt beantragt werden. Ausschlaggebend ist
das Haushaltseinkommen wobei z.B. Lehrlingsentschädigungen,
Alimente, usw. hinzuzuzählen sind.
Fördervoraussetzungen:
* Hauptwohnsitz im Burgenland (Neusiedl am See) mit Stichtag
15.11.2011
* Bezug eines monatlichen Einkommens bis zu Höhe des Nettobetrages
des jeweils geltenden ASVG - dieser beträgt für das Jahr 2011:
für Alleinstehende
€ 753,00
für Ehepaare/Lebensgemeinschaften
€ 1.129,00
pro Kind:
€ 145,00
für jede weitere Person im Haushalt
€ 377,00
Kinder sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie kein eigenes
Einkommen haben und im gemeinsamen Haushalt mit dem
Antragsteller leben.
Auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses besteht kein
Rechtsanspruch.
Was ist die Amtssignatur?
Die Amtssignatur ist die Signatur
(=Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten
Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokument von einem
Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise
einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der
elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von
ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier
ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches
Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die
Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
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