Amtshelfer
| Bürgermeisterbriefe | |||
|
|||
|
|||
|
|||
Sie haben sich entschlossen, in Neusiedl am See zu heiraten? Wir beraten Sie gerne, damit dieser Tag für Sie unvergesslich wird!
Die Reservierung Ihres Trauungstermins nehmen Sie bitte persönlich oder telefonisch bei Frau DI Vera Rittsteuer (+43 (0) 2167 2300 24) vor. Bitte beachten Sie, dass der Trauungstermin erst fixiert werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig beim Standesamt vorliegen.
Detaillierte Informationen finden Sie unter Eheschließung.
Weiters stehen folgende Familienleistungen zur Verfügung: Familienbonus, Mehrlingsgeburten, Familienauto, Familienpass und Dokumentenmappe. Weitere Information im Gemeindeamt.
Geburtsurkunden und Abschriften aus dem Geburtenbch werden vom zuständigen Standesamt (Ort der Geburt) ausgestellt.
Bei der Erstausstellung ist die Geburtsurkunde für alle Kinder bis zum 2. Lebensjahr kostenlos. Ansonsten ist für die Urkunde 8,70 Euro zu entrichten (bei einem mündlichen Antrag). Auf Verlangen werden auch internationale Urkunden ausgestellt.
Kosten für eine Geburtsurkunde / Abschrift aus dem Geburtenbuch
| Antrag mündlich (telefonisch oder persönlich): |
gebührenfrei |
| Antrag schriftlich: |
€ 13,20 Bundesgebühr |
| Ausstellung der Urkunde: |
€ 8,70 |
Detaillierte Informationen über die Anzeige einer Geburt sowie die Online-Formulare finden Sie unter Geburt.
Die Heiratsurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort der Eheschließung) ausgestellt. Auf Verlangen werden auch internationale Urkunden ausgestellt.
Kosten für eine Heiratsurkunde
| Antrag mündlich (telefonisch oder persönlich): |
gebührenfrei |
| Antrag schriftlich: |
€ 13,20 Bundesgebühr |
| Ausstellung der Urkunde: |
€ 8,70 |
Detaillierte Informationen sowie Online-Formulare finden Sie unter Eheschließung.
Die Stadtgemeinde Neusiedl am See beantragt für alle in Neusiedl am
See wohnhaften Bürger die sogenannte Ehrengaben des Landes
Burgenlandes.
Gemäß Beschluss der Burgenländischen Landesregierung werden
nachstehende Beträge gewährt:
| 90. Geburtstag | EUR 109,01 |
| 95. Geburtstag | EUR 145,35 |
| 100. Geburtstag | EUR 290,69 |
| Goldene Hochzeit (50 Jahre) | EUR 145,35 |
| Diamantene Hochzeit (60 Jahre) | EUR 218,02 |
| Eiserne Hochzeit (65 Jahre) | EUR 290,69 |
| Steinerne Hochzeit (67 ½ Jahre) | EUR 363,36 |
|
Gnadenhochzeit (70 Jahre) |
EUR 436,04 |
Benötigt werden:
alter Reisepass und 2 Passfotos
Bei Neuausstellung:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Sollen Kinder in den Reisepass eingetragen werden, so ist die Geburtsurkunde mitzubringen.
Die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises richtet sich nach
dem Hauptwohnsitz und wird vom jeweiligen Gemeindeamt ausgestellt.
Benötigt werden:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde und alter Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Namensänderung durch Eheschließung)
- € 26,- Bundesabgabe
- € 12,30 Verwaltungsabgabe
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder ist die Heiratsurkunde der Eltern
sowie deren Staatsbürgerschaftsnachweise erforderlich
Sterbeurkunden und Abschriften aus dem Sterbebuch werden vom zuständigen Standesamt (Ort des Todesfalles) ausgestellt. Auf Verlangen werden auch internationale Urkunden ausgestellt.
Kosten für eine Abschrift aus dem Sterbebuch
| Antrag mündlich (telefonisch oder persönlich): |
gebührenfrei |
| Antrag schriftlich: |
€ 13,20 Bundesgebühr |
| Ausstellung der Urkunde: |
€ 8,70 |
Detaillierte Informationen sowie die Online-Formulare finden Sie unter Sterbefall.
Ist beim Gemeindeamt zu beantragen. Auf Grund des Berichtes der
Bundespolizeidirektion Wien wird der Strafregisterauszug ausgestellt. Dauer ca. 10 Tage.
Benötigt werden:
- Geburtsurkunde
- 2 Stück € 13,20 Bundesabgabe, € 2,10 Verwaltungsabgabe