Eheschließung
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Wir bitten Sie, Ihre Eheschließung
frühestens 6 Monate und nach Möglichkeit spätestens 2 Monate vor
dem geplanten Trauungstermin beim Standesamt anzumelden. Bei
Bedarf kann jedoch auch kurzfristig ein Termin festgelegt
werden.
Unverbindliche Terminwünsche können auch früher entgegengenommen
werden. Diese werden jedoch nur dann verbindlich, wenn innerhalb
des obgenannten Zeitraumes ein Antrag auf Ermittlung der
Ehefähigkeit eingebracht wird und alle Unterlagen vollständig
beim Standesamt vorliegen. Die Reservierung Ihres
Trauungstermins nehmen Sie bitte persönlich oder telefonisch bei
Frau DI Vera Rittsteuer (+43 (0) 2167 2300 324) vor.
Von den Verlobten sind zur „Ermittlung der Ehefähigkeit“ grundsätzlich folgende Dokumente vorzulegen (österreichische Staatsbürger):
Wenn Sie beide ein gemeinsames Kind
haben:
Falls Sie bereits verheiratet waren:
Bei ausländischen Staatsangehörigen gelten Sonderbestimmungen. Diese sind individuell zu erfragen. In jedem Fall sind erforderlich:
Wir bitten Sie, nach dem Verlassen des Standesamtes vom Reis- bzw. Blumenstreuen abzusehen (Verunreinigung des Gehsteiges, Sturzgefahr).
Online - Formulare:
Ehebuch - Abschrift - Antrag auf Ausstellung
Heiratsurkunde - Ausstellung
Heiratsurkunde (international) - Ausstellung
Kosten:
| Antrag mündlich (telefonisch oder persönlich): | gebührenfrei |
| Antrag schriftlich: | € 14,30 Bundesgebühr |
| Ausstellung der Urkunde: | € 9,50 |
