Eheschließung

 

 

Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer Traumhochzeit ist die offizielle Anmeldung im zuständigen Standesamt. Die so genannte „Ermittlung der Ehefähigkeit“ (bei der beide Verlobten persönlich anwesend sein müssen) muss beim Wohnsitzstandesamt eines der Verlobten erfolgen. Sie können danach aber auch in jedem anderen inländischen Standesamt heiraten.

Wir bitten Sie, Ihre Eheschließung frühestens 6 Monate und nach Möglichkeit spätestens 2 Monate vor dem geplanten Trauungstermin beim Standesamt anzumelden. Bei Bedarf kann jedoch auch kurzfristig ein Termin festgelegt werden.

Unverbindliche Terminwünsche können auch früher entgegengenommen werden. Diese werden jedoch nur dann verbindlich, wenn innerhalb des obgenannten Zeitraumes ein Antrag auf Ermittlung der Ehefähigkeit eingebracht wird und alle Unterlagen vollständig beim Standesamt vorliegen. Die Reservierung Ihres Trauungstermins nehmen Sie bitte persönlich oder telefonisch bei Frau DI Vera Rittsteuer (+43 (0) 2167 2300 324) vor.


Von den Verlobten sind zur „Ermittlung der Ehefähigkeit“ grundsätzlich folgende Dokumente vorzulegen (österreichische Staatsbürger):

Auszug aus dem Geburtenbuch, nicht älter als sechs Monate. Der Auszug ist beim Geburtsstandesamt erhältlich.
Staatsbürgerschaftsnachweis
wenn Sie einen akademischen Grad oder einen Ingenieurtitel führen: Verleihungsurkunde.
Meldezettel, falls vorhanden

Wenn Sie beide ein gemeinsames Kind haben:
Geburtsurkunde.
Staatsbürgerschaftsnachweis, falls vorhanden.
Wenn der Verlobte in der Geburtsurkunde nicht als Vater eingetragen ist: Vaterschaftsanerkenntnis.

Falls Sie bereits verheiratet waren:
Heiratsurkunden aller Vorehen
Scheidungsurteile (auf den Urteilsausfertigungen muss vom Gericht die Rechtskraft bestätigt sein) bzw. die Sterbeurkunde(n) des/der früheren Ehegatten

Bei ausländischen Staatsangehörigen gelten Sonderbestimmungen. Diese sind individuell zu erfragen. In jedem Fall sind erforderlich:

Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate) bzw.Geburtsurkunde
Bestätigungder Ehefähigkeit: Ehefähigkeitszeugnis oder eine Ledigenbestätigung bzw. eine Familienstandsbestätigung, wenn ein Staat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt.
Nachweis des Hauptwohnsitzes, falls dieser nicht in Österreich liegt.
Reisepass

Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen von einem österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden. Aktuelle Verzeichnisse mit den gerichtlich beeideten Dolmetschern finden Sie unter http://www.gerichtsdolmetscher.at/scripts/index.asp.

Wir bitten Sie, nach dem Verlassen des Standesamtes vom Reis- bzw. Blumenstreuen abzusehen (Verunreinigung des Gehsteiges, Sturzgefahr).

Online - Formulare:

Ehebuch - Abschrift - Antrag auf Ausstellung

Heiratsurkunde - Ausstellung


Heiratsurkunde (international) - Ausstellung

Kosten:

Antrag mündlich (telefonisch oder persönlich): gebührenfrei
Antrag schriftlich: € 14,30 Bundesgebühr
Ausstellung der Urkunde: € 9,50